Existenz durch Verhinderung
Existenz durch Verhinderung
Zur strukturellen Abhängigkeit staatlicher Stabilität von der Nicht-Existenz konkurrierender Nationalprojekte
Abstract
Diese Arbeit untersucht die These, dass bestimmte Staaten ihre territoriale, nationale oder institutionelle Stabilität historisch nur dadurch sichern konnten, dass alternative staatliche oder nationale Projekte im selben Raum verhindert wurden. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass moderne Staatlichkeit nicht ausschließlich auf positiver Selbstkonstitution beruht, sondern häufig auf der aktiven Negation konkurrierender Souveränitätsansprüche. Die Arbeit unterscheidet zwischen Staat, Nation und Nationalprojekt und zeigt, dass die Verhinderung anderer Staaten kein Randphänomen, sondern ein wiederkehrendes Strukturmerkmal moderner Staatlichkeit ist. Anhand begrifflicher Analyse wird argumentiert, dass diese Verhinderung nicht zwingend als moralische Abweichung, sondern als systemische Logik staatlicher Selbsterhaltung verstanden werden muss.
1. Einleitung: Die falsche Annahme autonomer Staatlichkeit
In politischen Diskursen wird der Staat häufig als in sich geschlossene, selbsttragende Einheit betrachtet. Seine Existenz erscheint als selbstverständlich, historisch gewachsen oder rechtlich abgesichert. Diese Perspektive verstellt jedoch den Blick auf eine zentrale Dimension moderner Staatlichkeit: Staaten existieren nicht im luftleeren Raum, sondern immer in Relation zu anderen möglichen oder realen politischen Ordnungen.
Die zentrale Forschungsfrage dieser Arbeit lautet daher:
Ist es möglich, dass bestimmte Staaten nur deshalb existieren oder stabil bleiben konnten, weil andere Staaten oder nationale Projekte systematisch verhindert wurden?
Diese Frage zielt nicht auf moralische Schuldzuweisung, sondern auf strukturelle Abhängigkeiten.
2. Theoretischer Rahmen: Staat, Nation und Nationalprojekt
2.1 Der Staat
Ein Staat ist im klassischen Sinn definiert durch:
ein Territorium
eine Bevölkerung
ein Gewaltmonopol
internationale Anerkennung
Diese Definition (u. a. Weber) beschreibt jedoch nur die formale Existenz, nicht die Bedingungen ihrer Stabilität.
2.2 Die Nation
Eine Nation ist keine rein administrative Kategorie, sondern eine:
historisch konstruierte
kulturell vermittelte
kollektiv geteilte Selbstbeschreibung
Nationen können mit oder ohne Staat existieren.
2.3 Das Nationalprojekt
Ein Nationalprojekt ist der politische Anspruch, dass:
eine Nation
auf einem bestimmten Territorium
staatlich souverän organisiert sein soll
Nicht jede Nation verfolgt ein Nationalprojekt, aber jedes Nationalprojekt stellt eine potenzielle Herausforderung für bestehende Staaten dar.
3. Die Nullsummenlogik territorialer Souveränität
Moderne Staatlichkeit folgt einer strukturellen Logik:
Souveränität über ein Territorium ist nicht beliebig teilbar.
Wenn:
zwei Nationalprojekte
dasselbe oder überlappendes Territorium beanspruchen
entsteht ein Konflikt, der nicht rein kulturell lösbar ist.
Der Staat steht dann vor drei theoretischen Optionen:
Föderalisierung oder Machtteilung
Sezession zulassen
Verhinderung des konkurrierenden Nationalprojekts
Historisch ist Option 3 keineswegs die Ausnahme, sondern häufig die Regel.
4. Verhinderung als staatliche Praxis
Die Verhinderung konkurrierender Staaten erfolgt selten offen als „Verhinderung“. Sie nimmt subtilere Formen an:
Nicht-Anerkennung nationaler Existenz
Umdefinition von Identität (regional, ethnisch, kulturell entpolitisiert)
Zwangsnationalisierung
administrative Fragmentierung
rechtliche Unsichtbarmachung
Delegitimierung nationaler Narrative
Diese Praktiken zielen nicht zwingend auf physische Eliminierung, sondern auf politische Unmöglichkeit.
5. Existenz durch Ausschluss: Eine strukturelle Abhängigkeit
An dieser Stelle lässt sich die zentrale These formulieren:
Ein Staat kann seine territoriale und nationale Kohärenz davon abhängig machen,
dass alternative staatliche Ordnungen im selben Raum nicht existieren dürfen.
In solchen Fällen ist die Nicht-Existenz anderer Staaten keine Nebenwirkung, sondern eine funktionale Voraussetzung.
Wichtig ist:
Dies bedeutet nicht, dass der Staat „künstlich“ oder „illegitim“ ist.
Es bedeutet, dass seine heutige Form kontingent ist – also Ergebnis historischer Entscheidungen.
6. Der Unterschied zwischen Stabilisierung und Entstehung
Ein häufiger Einwand lautet, Staaten seien nicht „durch Verhinderung entstanden“. Diese Arbeit unterscheidet daher zwischen:
Entstehung eines Staates
Stabilisierung eines Staates
Viele Staaten sind nicht entstanden, weil andere Staaten verhindert wurden,
sondern stabil geblieben, weil diese Verhinderung fortgesetzt wurde.
Stabilität ist dabei kein neutraler Zustand, sondern ein aktiv produzierter Zustand.
7. Staatenlosigkeit als systemisches Resultat
Wenn Staaten ihre Existenz an die Verhinderung konkurrierender Nationalprojekte binden, entsteht strukturell:
Staatenlosigkeit
fragmentierte Identität
politische Unsichtbarkeit
Diese Zustände sind nicht primär individuelles Scheitern, sondern systemische Effekte staatlicher Ordnung.
8. Warum diese Analyse nicht relativiert, sondern präzisiert
Diese Arbeit behauptet nicht:
dass Staaten „unrechtmäßig“ seien
dass ihre Bevölkerung Verantwortung trage
dass jede staatliche Einheit auf Unterdrückung beruhe
Sie behauptet:
Moderne Staatlichkeit ist nicht neutral.
Sie ist das Ergebnis von Ausschlüssen genauso wie von Einschlüssen.
Diese Präzisierung erlaubt es, politische Konflikte zu analysieren, ohne sie zu moralisieren oder zu psychologisieren.
9. Schlussfolgerung
Die Frage, ob manche Staaten nur existieren, weil andere nicht existieren dürfen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Doch die Analyse zeigt:
Ja, es gibt Staaten, deren Stabilität strukturell von der Verhinderung konkurrierender Nationalprojekte abhängt.
Diese Verhinderung ist keine historische Anomalie, sondern ein wiederkehrendes Muster moderner Staatlichkeit.
Staatenlosigkeit ist häufig kein Zufall, sondern ein Resultat politischer Ordnungslogiken.
Der vielleicht präziseste Schlusssatz lautet daher:
Manche Staaten existieren nicht trotz der Nicht-Existenz anderer,
sondern in Abhängigkeit von ihr.